Förderverein "Freunde der Sybilla-Maurer-Grundschule"
1. Vorsitzende: Anja Haußner
2. Vorsitzender: Carsten Güler
Kassenwart: Christian Brückmann
Kassenprüfer: Karl-Georg Kraft und Iris Holdt
Schriftführerin: Renate Herbertz
Satzung
FREUNDE DER SYBILLA-MAURER-GRUNDSCHULE ALLERSBERG E.V.
§1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Freunde der Grundschule Allersberg“; er ist im Vereinsregister eingetragen. Der Sitz des Vereins ist 90584 Allersberg, Schulstraße 2.
§2 Zweck
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er dient allein dem Wohle der Schüler der Grundschule Allersberg und unterstützt diese Schule in ihrer Gesamtheit.
Die Förderung der Erziehung und Schulbildung geschieht vornehmlich durch Hilfe bei der Beschaffung von Lehrmitteln und Büchern, Ausgestaltung der Schulräume, der Sportstätten und Pausenhöfe, Gewährung von Beihilfen für Studienfahrten und Aufenthalten in Schullandheimen und Skilagern, Förderung von sportlichen und kulturellen Schulveranstaltungen usw.
§3 Mitglieder und Beiträge
Dem Verein können als Mitglieder angehören:
die Eltern der Schüler, die früheren Schüler, die Lehrkräfte der Schule, Freunde und Gönner der Schule.
Ein fester Beitrag wird nicht erhoben, doch sind freiwillige Spenden sehr erwünscht. Die Mitgliedschaft wird durch eine formlose schriftliche Anmeldung erworben.
Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft.
Der Austritt ist schriftlich gegenüber der Vorstandschaft zu erklären.
§4 Mitgliederversammlungen
Der Mitgliederversammlung obliegen:
die Wahl des Vorstandes, die Entlastung des Vorstandes, insbesondere des Kassenwartes, die Änderung der Satzung, die Auflösung des Vereins
Alljährlich findet mindestens eine ordentliche Mitgliederversammlung (Hauptversammlung) statt.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden einberufen, wenn der 10. Teil der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe dies wünscht.
Die Einberufung erfolgt durch den 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter, spätestens 8 Tage vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung.
Enthält die Tagesordnung einen Antrag auf Satzungsänderung, dann muss in der Einberufung genau angegeben werden, welche Stelle (Paragraph, Absatz, Satz) geändert werden soll und welchen Wortlaut die Stelle erhalten soll.
Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung. Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist einfache Stimmenmehrheit erforderlich. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Satzungsänderungen und der Beschluss der Vereinsauflösung erfordern die Zustimmung von
3/4 der erschienenen Mitglieder.
Die Abstimmung geschieht durch Handzeichen. Über eine evtl. notwendige geheime Wahl auf Stimmzetteln muss vorher abgestimmt werden.
Die gefassten Beschlüsse werden schriftlich niedergelegt und vorn engeren Vorstand unterzeichnet.
§5 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
a) dem 1. Vorsitzenden,
b) dem 2. Vorsitzenden,
c) dem Schriftführer,
d) dem Kassenwart,
e) einem weiteren Vorstandsmitglied,
f) einem Mitglied, das dem Elternbeirat angehört und von diesem bestimmt wird,
g) dem Rektor der Grundschule Allersberg (oder dessen Stellvertreter).
h) 2 Kassenprüfern
Die unter Ziffer a - e Genannten bilden den engeren Vorstand.
Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein vom 1. und 2. Vorsitzenden je allein vertreten.
Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte des Vereins und entscheidet über die Verwendung der eingehenden Spenden nach dem Vereinszweck.
Der engere Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Der Vorstand führt nach Ablauf seiner Wahlperiode die laufenden Geschäfte des Vereins bis zur Neuwahl weiter.
Die Kassenführung ist jährlich von 2 Kassenprüfern zu prüfen.
§6 Sitzungen des Vorstandes
Die Sitzungen des Vorstandes finden nach Bedarf statt, außer wenn von zwei Mitgliedern des Vorstandes schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe eine weitere Sitzung beantragt wird. Die Sitzungen werden vom 1. Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen.
Der Vorstand ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen worden ist. Er entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Die gefassten Beschlüsse werden schriftlich niedergelegt und von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet.
§7 Vereinsjahr
Beginn jeweils am 1. August des laufenden Kalenderjahres.
§8 Mittel
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
Der Verein darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen.
§9 Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fallt das Vermögen des Vereins, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder oder den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sachanlagen übersteigt, an die Marktgemeinde Allersberg, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der Grundschule Allersberg zu verwenden hat.
Allersberg, den 06.07.2007